Wichtige Informationen rund um die Kleinunternehmerregelung
Bei deinem Einstieg in die Selbstständigkeit ist für viele Coaches, Berater und Dienstleister die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ein durchaus lohnenswerte Option.
Der wichtigste Vorteil für dich als möglicher Kleinunternehmer: du brauchst keine Umsatzsteuer bei deiner Dienstleistung oder deinen Produkten ausweisen und infolgedessen auch nicht an das Finanzamt abführen. Somit wird auf den Rechnungen immer der Bruttobetrag ausgewiesen.
Der zusätzliche Arbeitsaufwand für eine Umsatzsteuervoranmeldung entfällt ebenfalls. Schon allein aufgrund dieser zwei Tatsachen entscheiden sich viele Gründer für die Kleinunternehmerregelung.
Kleinunternehmerregelung bzw was ist ein Kleinunternehmen eigentlich
Egal ob Freiberufler, Einzelunternehmer oder ein Zusammenschluss aus Einzelunternehmern (GbR), aber auch Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft "UG") werden als "Kleinunternehmen" gezählt wenn die folgenden Aspekte zutreffen:
du darfst im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 EUR Gesamtumsatz erzielen.
Und für die weiteren Jahre danach gilt:
der Gesamtumsatz darf im laufendem Jahr 50.000 EUR nicht übersteigen UND im vorangegangenem Jahr darf ebenfalls der Gesamtumsatz keine 17.500 EUR überschritten haben.
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz geschätzt werden. Falls dieser 17.500 EUR nicht übersteigt so gilt die Kleinunternehmerregelung. Die Schätzung bezieht sich immer auf 12 Monate. Wird also im laufenden Jahr gegründet, so muss der Umsatz entsprechend für die gesamten 12 Monate hochgeschätzt werden - beachte das Weihnachtsgeschäft und eine mögliche Sommerflaute. Anwendungsfall: ausgehend von 17.500 EUR Gesamtumsatz bedeutet das für dich, dass du maximal: 17.500 EUR / 12 = 1458,33 EUR pro Monat an Umsatz machen darfst.
Umsatzprognose für die Kleinunternehmerregelung
Zu Beginn eines jeden neuen Jahres, musst du den Umsatz in eine Prognose zusammenfassen. Bei der Schätzung solltest du darauf achten, dass dein Jahresumsatz nicht 50.000 EUR übersteigt, ansonsten entfällt die Kleinunternehmerregelung. Solltest du feststellen, dass du im laufenden Jahr über 17.500 EUR Jahresumsatz kommst, so musst du im darauffolgenden Jahr die Umsatzsteuer entsprechend ausweisen und als Vorsteueranmeldung an das Finanzamt abführen. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du im Umsatzsteuergesetz unter § 19.
Die Vorsteuer bzw Umsatzsteuer in der Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer weist du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen nicht aus. Stattdessen verrechnest du die Bruttobeträge ohne Umsatzsteuer und fügst den Hinweis "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ in deine Rechnung mit ein. Weitere Text-Alternativen:
"Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
"Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
"Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
"Nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) kein Ausweis der Umsatzsteuer"
"Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
Bitte beachte, dass eine korrekte Rechnungserstellung immens wichtig ist. Ansonsten können Schätzungen seitens des Finanzamtes auf dich zukommen.
Zusätzliche Informationen für Unternehmer:
Seit Januar 2017 gelten die neuen "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" (kurz GoBD). Alle wichtigen Informationen dazu findest du in unserem aktuellen GoBD Guide!
Hinweis zur Vorsteuer:
Als Vorsteuer wird der Teil der Umsatzsteuer bezeichnet, den du an deine Lieferanten entrichtest.
Solltest du als Unternehmer die 19% Umsatzsteuer (ohne Kleinunternehmerregelung) an deine Kunden ausweisen, wird dieser Teil "Umsatzsteuer" genannt.
Egal, wie man es nun dreht und wendet, das Finanzamt wird immer wieder die Umsatzsteuer entrichtet haben wollen
Tipps und Tricks bei deiner Kleinunternehmerregelung
Neben den oben genannten Faktoren im Bezug auf die Kleinunternehmerregelung sind noch folgende Aspekte zu beachten, wenn du dich dafür entscheiden solltest ordentlicher Kleinunternehmer zu werden:
Gewerbetreibende erhalten den Bogen zur steuerlichen Erfassung nach der Gewerbeanmeldung.
Freiberufler und Freelancer sollten sich hierbei direkt an ihren Steuerberater bzw. das zuständige Finanzamt wenden.
wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entscheidest, bist du für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.
du musst deine Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei Jahren monatlich, danach vierteljährlich an das zuständige Finanzamt entrichten.
du kannst jederzeit in die Regelbesteuerung wechseln. Sprich hierzu mit deinem Finanzamt. Die Änderung erfolgt meist formlos.
Das Thema Buchführung wird den meisten Kleinunternehmern im großen Teil "abgenommen", da für sie die "einfache Buchführung" gilt.