Einnahmenüberschussrechnung - alle Infos, Tipps und Tricks!
Kein Unternehmer kommt daran vorbei: am Ende des Geschäftsjahres muss der Gewinn ermittelt werden, um die Einkommensteuer abzuführen. Dafür gibt es verschiedene Methoden, die sich nach der Rechtsform deines Unternehmens richtet – eine davon ist die Einnahmen- und Überschussrechnung.
Wir haben dir die wichtigsten Fakts zusammengestellt – wer damit seinen Gewinn ermitteln darf, wie sie funktioniert und was du dabei beachten musst.
Einnahmenüberschussrechnung – was ist das? EÜR einmal einfach erklärt
Die Einnahmen- und Überschussrechnung hat verschiedene Namen. Die Einen nennen sie abgekürzt einfach EÜR, die anderen 4/3-Rechnung – das kommt von der Gesetzesgrundlage im § 4 Abs. 3 im Einkommensteuergesetz.
Die EÜR ist eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, um die Höhe der Einkommensteuer festzusetzen. Sie soll kleinen Betrieben die Berechnung erleichtern. Darum werden die Ausgaben und Einnahmen des Unternehmens einfach gegengerechnet.
Das heißt:
EÜR vs. Bilanz – wer macht was?
Was wir vorwegnehmen können: eine Bilanz darf jeder machen und beim Finanzamt einreichen, eine EÜR nicht. Wer eigentlich eine EÜR anwenden darf, stattdessen aber eine Bilanz erstellt, ist sogar verpflichtet, die Bilanz vorzulegen – auch im Rahmen der Steuererklärung.
Damit du dir nicht mehr Arbeit machst, als notwendig, haben wir genau aufgestellt, wer eine EÜR machen darf:
alle Freiberufler – und zwar egal, wie hoch Gewinn und Umsatz sind.
Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 600.000 Euro und einem Gewinn von maximal 60.000 Euro im Jahr. Achtung! Sobald die Schwelle überschritten ist, bist du zur Bilanz verpflichtet.
Unternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Einzelunternehmer, GbR können sich auf freiwilliger Basis eintragen lassen, AG, GmbH, KG und UG sind verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen.
Alle anderen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen eine Bilanz erstellen, um die Besteuerung zu ermitteln.
Noch ein Tipp: Wer weniger als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet, kann die EÜR sogar formlos beim Finanzamt abgeben.
Einnahmen minus Ausgaben – so funktioniert’s
Man spricht bei der EÜR vom Zufluss- und Abflussprinzip. Übersetzt heißt das: die Beträge, die auf dein Konto oder in deine Kasse eingegangen sind, gelten als Zuflüsse – Betriebseinnahmen.
Alles, was du überweist oder bar bezahlt hast, gelten als Abflüsse – Betriebsausgaben. Hier ein paar Beispiele, was darunter fällt:
Zuflüsse – Betriebseinnahmen
Einnahmen durch Warenverkäufe
Einnahmen durch Leistungen
Einnahmen durch Verkauf von Betriebsgegenständen (Auch der Verkauf eines alten Rechners auf ebay, ist eine Einnahme)
Versicherungsentschädigungen
Vereinnahmte Umsatzsteuer und erstattete Vorsteuer
Abflüsse – Betriebsausgaben:
Miete, Telefon, Internet, Gas, Strom und Wasser
Betriebsausstattung und Bürobedarf (vom Kugelschreiber bis zum Computer)
Mitgliedsbeiträge, z.B. für Berufsverbände
Geschenke (max. 35 Euro pro Person im Jahr)
Löhne, Gehälter und Weiterbildungskosten
Bewirtungskosten
Versicherungsbeiträge
Werbe- und Marketingmaßnahmen (ab 410 Euro sind sogenannte Werbeeinrichtungen, wie z.B. ein Firmenschild abschreibungspflichtig)
Zinsen für betriebliche Verbindlichkeiten (Tilgung eines Kredits gilt nicht)
gezahlte Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer
Das Besondere: Bei der EÜR zählt das Datum des Zahlungseingangs. Das heißt, wenn ihr am 30. Dezember noch eine Lieferung bekommt, die Rechnung aber erst am 3. Januar bezahlt, zählt der Betrag schon für die EÜR des neuen Jahres – umgekehrt natürlich auch.
Abschreibungen in der EÜR
Abnutzbare Anlagegüter wie ein Geschäftswagen oder ein Computer müssen bei der EÜR in einer Übersicht zusammengefasst werden, die die Abschreibungen auflistet – mit Anschaffungsdatum, Kaufpreis, Abschreibungsdauer und in Anspruch genommene Beträge der AfA (Absetzung für Abnutzung).
Zusammenfassung: Die Vorteile der EÜR
vereinfachte Form der Buchführung, das bedeutet, viel weniger Arbeit und Folgekosten!
gleichzeitig Jahresabschluss für diejenigen, die die EÜR machen dürfen.
für Kleinunternehmer mit weniger als 17.500 Euro sogar formlos.
keine Inventur erforderlich.
viele Buchhaltungsprogramme erstellen die EÜR automatisch.
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