Speziell zu Beginn deiner unternehmerischen Karriere kann das Thema Umsatzsteuer relativ unübersichtlich werden.
Neben der eigentlichen buchhalterischen Relevanz hat die Umsatzsteuer und Ihre “Tochter” die Umsatzsteuer-ID im globalen geschäftlichen Verkehr eine große Bedeutung.
Wir erklären dir, was es in Deutschland mit der Umsatzsteuer, aber auch mit der Umsatzsteuer-ID auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Fangen wir zuerst bei der Umsatzsteuer an
Die Umsatzsteuer, auch abgekürzt USt., wird auf den Austausch von Dienstleistungen und Produkten im B2B (Geschäfte zwischen Unternehmen), sowie auch B2C Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen) erhoben.
Die Umsatzsteuer ist fest für bestimmte Dienstleistungen und Produkte vorgegeben.
In Einzelfällen, zum Beispiel wie zuletzt im Szenario von Covid-19, kann diese seitens des Bundes herabgesetzt werden.
Ein Produkt bzw. eine Dienstleistung zuzüglich gültige Umsatzsteuer wird “Bruttopreis” genannt.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Kurz zusammengefasst: Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer!
Logisch und umgangssprachlich gesehen ist in Deutschland das Gleiche gemeint und es gibt keine rechtliche Vorgabe, ob man von Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer sprechen muss.
Du findest auf “Gesetze im Internet” zwar ein Umsatzsteuergesetz, jedoch kein Mehrwertsteuergesetz.
Es gibt zwar feine Unterschiede, da fallen dann z.B. Wörter wie “kumulative Umsatzsteuer”, oder “Kumulation der Steuerbelastung”, aber diese Informationen sind für die wenigsten von uns sexy, oder bereichern nachhaltig einen genussvollen Abend an dem ein Gläschen Wein getrunken wird.
Eine Begriffsunterscheidung findet sich jedoch außerhalb von Deutschland auf europäischer Ebene. Die amtliche Kennzeichnung und Basis für das Steuersystem dahinter nennt sich “Mehrwertsteuersystemrichtlinie” (kurz MwStSystRL).
Die Details hierzu findest du auf der europäischen Variante von “Gesetze im Internet”, dem sogenannten EUR-Lex (hier klicken).
Andere EU-Staaten sprechen im Übrigen in ihrer Landessprache ebenfalls von der “Mehrwertsteuer” und nicht von der Umsatzsteuer.
Hier einige Beispiele:
Frankreich: taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
Spanien: impuesto al valor agregado (IVA)
Großbritannien (vor Brexit): Value Added Tax (VAT)
Italien: imposta sul valore aggiunto (IVA)
Praxistipp:
Aktuell (Stand 2020) gibt es keine direkte Vorgabe, ob du MwSt. oder USt. auf deinen Rechnungen stehen haben musst. Du kannst also beide analog verwenden.
Der große Umsatzsteuer-ID-Guide
Das Thema Umsatzsteuer haben wir also nun geklärt. Doch was hat es mit der damit verbunden Umsatzsteuer ID auf sich?
Was ist die Umsatzsteuer-ID?
Die Umsatzsteuer ID ist eine fest und nur einmal vergebene Identifikationsnummer, ähnlich deiner Steuernummer, für Unternehmen innerhalb der EU.
Du brauchst diese Nummer unbedingt, wenn du Rechnungen ins EU-Ausland stellen möchtest.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du Dienstleistungen oder Warenlieferungen (Stichwort Innergemeinschaftliche Leistung) außerhalb von Deutschland verkaufst.
Wer braucht eine Umsatzsteuer ID?
Jedes Unternehmen, welches Rechnungen außerhalb von Deutschland und innerhalb der EU z.B. stellen möchte, muss zwingend eine Umsatzsteuer-ID vorweisen können.
Der Grund ist hierfür, dass du bei Rechnungen ins Ausland zusätzlich zu den sonstigen Pflichtangaben einer Rechnung noch die Umsatzsteuer-ID von dir und deinem Rechnungsempfänger benötigst, falls dieser ebenfalls ein Unternehmen ist.
Solltest du jedoch planen Rechnungen nur an deutsche Kunden zu stellen, kannst du weiterhin deine Steuernummer verwenden.
Solltest du Kleinunternehmer nach §19 sein, brauchst du keine Umsatzsteuer-ID auf deiner Rechnung anzugeben. Du kannst jedoch ebenfalls freiwillig eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
Wir empfehlen dir schon bei der Gewerbeanmeldung gleichzeitig die Umsatzsteuer-ID zu beantragen, man weiß ja schließlich nie, wie sich das Unternehmen in der Zukunft entwickeln wird.
Wie kann ich eine Umsatzsteuer ID beantragen?
Du kannst die Umsatzsteuer-ID direkt bei der Gewerbeanmeldung bzw. bei deinem für dich zuständigen Finanzamt mit beantragen. Hierzu gibt es im Ausfüllformular ein entsprechend gekennzeichnetes Feld.
Ansonsten ist es möglich die Umsatzsteuer-ID auch direkt kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) zu beantragen.
Du kannst den Antrag ebenfalls gleich online über das Formular-Management-System des BZSt. stellen.
Solltest du deine Umsatzsteuer-ID als Kleinunternehmer direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen wollen, muss vorher zuerst dein Finanzamt eine Freigabe hierzu erteilen.
Wie ist die Umsatzsteuer ID aufgebaut?
Wahrscheinlich hast du eine Umsatzsteuer ID schon einmal auf Rechnungen gesehen.
Diese hat ein bestimmtes, von der EU vorgegebenes, Format.
Sie fängt immer mit dem jeweiligen Ländercode an, z.B. "DE" gefolgt von neun Ziffern.
Je nachdem welcher Mitgliedstaat der EU die Umsatzsteuer ID ausstellt, kann sich Zahlenfolge ändern. Meist sind es jedoch zwischen 9 und 12 Zeichen.
Wie kann ich die Umsatzsteuer-ID prüfen?
Wenn du Rechnungen ins EU-Ausland schreibst, bist du verpflichtet neben der eigenen Umsatzsteuer ID zusätzlich die Umsatzsteuer ID des Rechnungsempfängers (bei Regelunternehmern, nicht bei Privatpersonen) anzugeben.
Bei der Angabe der Umsatzsteuer ID des Rechnungsempfängers musst du jedoch darauf achte, dass diese korrekt und gültig ist.
Damit du die Umsatzsteuer ID deines Geschäftspartners prüfen kannst, stellt dir das Bundeszentralamt für Steuern ein Tool zur Verfügung. Die Prüfung ist ebenfalls für dich wichtig, da du somit feststellen kannst, dass es sich um ein in der EU ansässiges Unternehmen handelt und nicht etwa um eine Privatperson.
Zusätzlich stellt dir die Europäische Kommission ebenfalls ein kostenfreies Tool zur Verfügung, das sogenannte MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS), welches zur Validierung einer Mehrwertsteuernummer genutzt werden kann.
Nach einer erfolgreichen Prüfung spucken beide Systeme eine "Gültig"-Meldung aus.
Damit ist sichergestellt, dass der Rechnungsempfänger ein ordentlich gemeldetes Unternehmen der Europäischen Union ist.
Laut Artikel 18 MwSt-DVO, also der Mehrwertsteuerverordnung der EU, welche in sämtlichen EU-Staaten quasi geltendes Recht darstellt, steht Folgendes:
Sofern dem Dienstleistungserbringer keine gegenteiligen Informationen vorliegen, kann er davon ausgehen, dass ein in der Gemeinschaft ansässiger Dienstleistungsempfänger den Status eines Steuerpflichtigen hat.
Das bedeutet, dass wenn du keinerlei Informationen seitens des Rechnungsempfängers zu seiner Umsatzsteuer-ID erhältst, so kannst du immer davon ausgehen, dass dieser "primär" Endverbraucher, also Privatperson ist. Somit musst du die Umsatzsteuer-ID auf deiner Rechnung entsprechend aufführen und die Umsatzsteuer ausweisen.
In diesem Fall müsste man ebenfalls die jeweiligen Lieferschwellen (bei Warenlieferungen) prüfen, um zu wissen, ob die inländische Umsatzsteuer bzw. die Umsatzsteuer des Ziellandes ausgewiesen werden muss.
Wann ist eine Umsatzsteuer ID nötig?
Eine Umsatzsteuer ID ist immer dann nötig und verpflichtend, wenn du eine Rechnung ins europäische Ausland schreiben möchtest.
Wenn du Rechnungen lediglich innerhalb von Deutschland schreibst, dann ist keine Umsatzsteuer ID nötig. Hier kannst du einfach die Steuernummer auf deinen Rechnungen verwenden, die dir dein Finanzamt zugeteilt hat.
Wenn du Kleinunternehmer nach Paragraf 19 bist, musst du ebenfalls keine Umsatzsteuer ID (selbst auf Rechnungen ins EU-Ausland) ausweisen.
Sobald du also eine Dienstleistung oder auch Lieferungen (innergemeinschaftliche Lieferung) an Unternehmen aus dem EU-Ausland stellst, brauchst du eine gültige Umsatzsteuer ID.
Wo muss ich eine Umsatzsteuer ID angeben?
Wie schon weiter oben erwähnt muss deine Umsatzsteuer ID auf Rechnungen ins EU-Ausland aufgeführt werden.
Zusätzlich ist laut § 5 Telemediengesetz eine Angabe in deinem Impressum auf deiner Website notwendig.
Wichtig:
Fehlt die Angabe deiner Umsatzsteuer ID im Impressum, so kann dies zu einer Abmahnung führen.
Brauche ich eine Umsatzsteuer ID, wenn ich an Privatpersonen im EU-Ausland verkaufe?
Grundsätzlich muss auf Rechnungen, wenn Dienstleistungen bzw. Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Ausland verkauft werden, die Umsatzsteuer ID nicht angegeben werden.
Wenn du Kleinunternehmer bist, musst du die Umsatzsteuer ID ebenfalls nicht angeben.
Vor allem im Liefergeschäft bzw. den sogenannten "Fernverkäufen" gibt es zahlreiche Änderungen, welche (voraussichtlich) Im Juli 2021 greifen werden.
Da das Thema "digitale Verkäufe" von digitalen bzw. physischen Gütern und Dienstleistungen umfangreich, komplex und aktuell noch sehr theoretisch ist, würden die Details hier den Rahmen sprengen. Hier wird es die Praxis zeigen, ob die neu reglementierten Änderungen der EU den gewünschten Vorteil im innergemeinschaftlichen Dienstleistungs- und Warenverkehr bringen werden.
Fazit
An diesem Artikel kannst du die Komplexität des Themas "Umsatzsteuer" deutlich erkennen.
Wir haben versucht dir das Ganze relativ einfach und verständlich rüberzubringen.
Entscheidend für dich ist jedoch, dass du die Pflichtangaben und die Details beachtest, wenn du eine Rechnung schreibst.
Damit du jedoch auf der sicheren Seite bist, solltest du immer zuerst deinen Steuerberater fragen, wenn es um das Thema Rechnung ins EU-Ausland geht.
Speziell, wenn du digitale Waren bzw. Dienstleistungen, über Online-Konferenzen, -Meetings, Coachings usw. verkaufst, solltest du dieses Thema gründlich mit einem Experten besprechen.
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